Ihr Selbsttest hat ergeben, dass Aussichten bestehen ihren negativen Schufaeintrag gelöscht zu bekommen.
Wir bieten Ihnen an, dass unsere Anwälte anhand ihrer Unterlagen eine genaue juristische Ersteinschätzung vornehmen.
Sie erhalten
- eine schriftliche Ersteinschätzung, wie wir die Erfolgsaussichten beurteilen,
- welche weiteren Unterlagen gegebenenfalls noch benötigt werden
- was für Kosten auf Sie zukommen könnten
Für die Ersteinschätzung berechnen wir pauschal 149,00 Euro
(inklusive UST). Wenn wir für Sie das Verfahren übernehmen sollen, wird dieser Betrag zu 100 Prozent angerechnet.
Rechtsanwalt Nikolai Kröger ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Trier und Mainz, absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst in Hessen und im Ausland.
Rechtsanwalt Karlheinz Kutschenreiter ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Neben dem Studium der Rechtswissenschaften in München und diversen Studienaufenthalten in den USA, absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst in Bayern.